Die Beratungsförderung in Thüringen

Eckdaten

Created with Sketch.

Ich nutze den Qualitätssicherer Ellipsis. Das ist vorgeschrieben.

Erhalten Sie als Existenzgründer/in 80 % Zuschuss (Gründungsrichtlinie) bzw. als Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre) 50 % Zuschuss (Beratungsrichtlinie) des Standardeinheitskostensatzes. Dieser beträgt für Gründungs- und Nachfolgevorhaben 865,00 Euro (netto) und für Bestandsunternehmen 950,00 Euro (netto).


Eckdaten:

  • Unabhängig vom individuellen Beraterhonorar erfolgt die Förderung auf Basis des Standardeinheitskostensatzes.
  • Der Standardeinheitskostensatz beträgt in der Beratungsrichtlinie 950,00 Euro (netto) pro Tagwerk einschließlich Ellipsis-Honorar.
  • Der Standardeinheitskostensatz beträgt in der Gründungsrichtlinie 865,00 Euro (netto) pro Tagwerk einschließlich Ellipsis-Honorar.
  • Die Auszahlungsvariante wurde in der Beratungsrichtlinie von vorschüssig auf nachschüssig umgestellt.
  • Das Ellipsis-Honorar beträgt 110,00 Euro (netto) pro Tagwerk.
  • Die Bewilligungsbehörde ist die Thüringer Aufbaubank.

Schwerpunkte der Beratungsrichtlinie

Created with Sketch.
  • Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
  • Finanzierung und Investitionen
  • Unternehmensnachfolge
  • Innovationsmanagement
  • Internationalisierung
  • Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen, Technologietransfer und zur Technologieanwendung
  • Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing
  • Strategie und Geschäftsideen
  • Materialeffizienz
  • Personalmanagement/Organisationsentwicklung
  • Kooperation von Unternehmen und - Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
  • Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.


Kosten der Qualitätsicherung

Created with Sketch.

Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 110,00 EUR (netto) pro Tagwerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagwerk.

Kosten der Qualitätsicherung

Created with Sketch.

Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 110,00 EUR (netto) pro Tagwerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagwerk.

Zuwendungsempfänger

Created with Sketch.

Beratungsrichtlinie

  • Antragsberechtigt sind KMU, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
  • Nicht förderfähig sind Angehörige freier Berufe, die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind, sowie Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Sofern die Anmeldung für ein Nebengewerbe nicht älter als 6 Monate ist, gilt hierfür die Gründungsrichtlinie.

Gründungsrichtlinie

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringenbeabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.


Konditionen der Zuwendung

Created with Sketch.

Form

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Umfang und Höhe

Die Bestimmung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten gemäß Art. 53 Abs. 1 lit. b) AllgVO. 

  • Beratungsrichtlinie:
    • Standardeinheitskostensatz beträgt 950,00 EUR (netto) pro Tagwerk (Ausgaben für Beratung und Qualitätssicherung)
    • Zuschuss beträgt 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes
    • mind. sechs Tagwerke sind für Antragstellung erforderlich

 

  • Gründungsrichtlinie:
    • Standardeinheitskostensatz beträgt 865,00 EUR (netto) pro Tagwerk (Ausgaben für Beratung und Qualitätssicherung)
    • Zuschuss beträgt 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes
    • mind. drei Tagwerke sind für Antragstellung erforderlich

 

  • Abrechnung in Tagwerken, ein Tagwerk umfasst acht Stunden
  • Zuwendungsfähig ist Beratungshonorar (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer) zzgl. des Qualitätssicherungshonorars (Honorare inklusive aller Ausgaben für z. B. Reisen, Vor- und Nachbereitung, ohne die gesetzliche Umsatzsteuer).
  • In der Regel werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.


Transparenzregister

Created with Sketch.

Seit dem 18. September 2023 ist eine Eintragung im Transparenzregister notwendig, um eine geförderte Beratung zu beantragen. Die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten müssen vollständig im Antrag eingetragen werden.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die in Thüringen geförderte Beratungen beantragen wollen und gemäß § 20 Geldwäschegesetz (GWG)eintragungspflichtig sind. Dazu zählen juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Stiftung, Verein, Genossenschaft) und Einrichtungen privaten Rechts (Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG), PartG). Nicht betroffen sind Einzelunternehmen, GbR, Freiberufler, e. K., nicht e. K., Minderkaufmann.

Welche Eintragungen sind pro Person notwendig?

Notwendige Daten sind jeweils Name, Vorname, Geburtsdatum, private Adresse und die Steuer-Identifikationsnummer. Vor der Beantragung müssen sämtliche Daten auf Konsistenz geprüft werden.

Nicht förderfähig ist ...

Created with Sketch.

Von einer Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Beratungen, die mit weniger als 3 Tagwerken in der Gründungsrichtlinie und 6 Tagwerken in der Beratungsrichtlinie sachgerecht erledigt werden können. Hierfür kann die BAFA-Beratung genutzt werden. 
  • allgemeine Situationsanalysen,die der Vermittlung von Basiswissen für eine sachgerechte Betriebsführung dienen,
    die Rechts-, Akquisitions-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben,
    die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
    in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden,
    die Aufstellung von Neu- und Umbauplänen,
    die Ausarbeitung von Verträgen,
  • die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und Buchführungsarbeiten,
  • die Erarbeitung von EDV-Software und Werbematerialien (Internetauftritt),
  • gutachterliche Stellungnahmen,
  • Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen.


Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbeziehung eines neutralen Qualitätssicherers durch den Zuwendungsempfänger. Mit diesem hat der Zuwendungsempfänger einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen.

Zuwendungen nach der Gründungsrichtlinie Ziffer 2.1 werden als "De-minimis"-Beihilfen gemäß der "De-minimis"-VO gewährt. Zuwendungen nach der Beratungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind keine "De-minimis"-Beihilfen.

Weitere Details ...

Created with Sketch.

Mehr Details und vertiefende Informationen gibt es hier [Quelle]: https://www.ellipsis.de/foerderungen-beratung/beratung/thueringen