Beratungsförderung im Überblick
BAFA-Beratung
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Beratungsrichtlinie Thüringen
Der Freistaat Thüringen verfolgt im Rahmen seiner Mittelstandspolitik die Förderung des Unternehmertums durch Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dadurch sollen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Thüringen gefördert werden. Mit der Förderung sollen die Leistungsfähigkeit und Wachstumsdynamik von kleinen und mittleren gewerblichen und sozialwirtschaftlichen Unternehmen sowie der Freien Berufe (im Folgenden KMU genannt) erhöht und Unternehmer:innen in die Lage versetzt werden, ihre Unternehmensführung konzeptionell und strategisch zu verbessern und weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung des Zwecks bietet der Freistaat Thüringen Zuschüsse für die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen an und unterstützt den Aufbau und Betrieb von Projekten zur Vernetzung und Beratung von KMU für besondere Aufgaben oder Zielgruppen.